Wirtschaftsimpulsprogramm (Ausbildungsmaßnahmen)
Wer wird gefördert?
Klein- u. Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ. sind und die in die berufliche Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren. Die Firma kann für alle MitarbeiterInnen eine Förderung beantragen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befinden.
Was wird gefördert?
Kurs- und Prüfungskosten für berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export und Technologie/Innovation.
Wie wird gefördert?
Bis zu 25 % der Kurskosten exkl. MWSt. für Kleinst- und Kleinunternehmen. Bis zu 15 % der Kurskosten exkl. MWSt. für mittlere Unternehmen. Die Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden!
Abwicklung/Antragstellung
Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktion(en) des Bundes (AMS) sind zuerst zu beantragen. Ist bei der dortigen Förderstelle keine Förderung möglich, ist der Antrag rechzeitig vor Durchführung der Bildungsmaßnahme mittels Formular an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, zu richten.
Formular:
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Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen (LWLD-Wi/E-9)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

