Digitaler Leitungskataster
Die Abbildung und Dokumentation der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Form eines digitalen Leitungskatasters ist ein geeignetes Steuerungsinstrument für künftige wasser- und betriebswirtschaftliche Entscheidungen des Anlageneigentümers oder -betreibers. Das Wissen um Größe und Zustand des Anlagevermögens ist die wesentliche Grundlage für die Ermittlung des erforderlichen Kostenaufwands für die Instandhaltung von Wasserleitungen und Kanälen, für die Bestimmung des Zeitpunkts der zu setzenden Instandhaltungsmaßnahmen, aber auch für die Finanzierung derartiger Maßnahmen.
Darüber hinaus ermöglicht ein laufend aktuell gehaltener Kataster auch eine optimale Betriebsführung und bedarfsgerechte Wartung der Anlagen.
Im engeren Sinn ist ein digitaler Leitungskataster ein Datensatz für die technische Infrastruktur eines Anlagenbetreibers. Der Datensatz muss neben der grafischen und raumbezogenen Darstellung (Lage, Tiefe, etc.) auch alle sonstigen Informationen (Rohrmaterial, Leitungsgefälle, Zustand, Errichtungsdatum, etc.) als Attribute enthalten.
Um Informationen über den Zustand der Kanalisation zu erhalten, wird der Kanal mit einer Fernsehkamera befahren. Hier wird das Kanalnetz einschließlich der Schächte und Sonderbauwerke einer optischen Kontrolle unterzogen. Dabei werden diese Anlageteile auch auf Funktionsfähigkeit, Sicherheit und augenscheinlich auf Dichtheit geprüft. Auf Basis der bei der TV-Kamerabefahrung festgestellten Mängel wird eine Zustandsklassifizierung vorgenommen.
Der Leitungskataster soll ein für den Anlagenbetreiber einfach nutzbares Werkzeug zur schnellen und flexiblen Informationsvermittlung sein.
Auf Grund der Fülle der Daten ist eine EDV-unterstützte Katasterführung - insbesondere bei größeren Leitungsnetzen - sinnvoll. Zu beachten ist, dass eine ständige Aktualisierung der Daten für den gewünschten Anwendernutzen unbedingt erforderlich ist.
Der digitale Kataster soll ein Teil eines digitalen kommunalen Informationssystems (KIS) bzw. geografischen Informationssystems (GIS) sein. In Verknüpfung mit anderen Daten und Plänen (Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Indirekteinleiterkataster, Kataster weiterer Leitungsträger, Umweltinformationen, etc.) stellt der Leitungskataster auch ein wichtiges Hilfsmittel für Entscheidungsträger dar.
Förderung:
Gemäß Förderungsrichtlinien 1999 i.d.F. 2006 für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft ist die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters förderfähig.
Die Mindestanforderungen an einen förderfähigen digitalen Leitungskataster sind in Anlehnung an das ÖWAV-Regelblatt "Leitungsinformationssystem" in den Spezialthemen der o. a. Förderungsrichtlinie definiert.
Die Erfassung von Hausanschlussleitungen und -kanälen kann ebenfalls in die Förderung miteinbezogen werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann zusätzlich zur Bundesförderung auch eine Landesförderung gewährt werden.
Förderungsausmaß:
Die Förderung des Bundes stellt eine reine Pauschalförderung dar. Das Ausmaß der Bundesförderung beträgt zwei Euro pro digital erfassten Laufmeter Wasserleitung oder Kanal, maximal jedoch 50% der förderfähigen Kosten.
Unter anderem ist der Ankauf von spezieller Software förderfähig.
Das Ausmaß der Landesförderung beträgt 10% der Erstellungskosten, maximal jedoch 40 Cent pro Laufmeter erfasster Leitung.
Weiterführende Informationen zur Landesförderung
Digitaler Leitungskataster
Für die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters kann eine Landesförderung gewährt werden. Die Voraussetzungen hiefür sowie die dazu erforderliche Schnittstelle für die Übermittlung der Katasterdaten finden Sie hier.
- Bundesförderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft
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Richtlinie zur Übergabe von Daten des Kanalkatasters
Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft

