Kostenlose Masernimpfung in Oberösterreich

Im Jahr 2011 wurden in Europa große Masernausbrüche mit annähernd 30.000 Erkrankungen, zahlreichen schweren Verläufen und Todesfällen verzeichnet. 2015 lag Österreich mit 309 Fällen - europaweit mit 35,5 gemeldeten Masernfällen pro einer Million Personen - an zweiter Stelle in Europa. Mit Beginn des Jahres 2017 kam es in Österreich erneut zu einer Ausweitung des Maserngeschehens (2017: 95 Fälle, 2018: 77 Fälle, 2019: 151 Fälle), welches bis zum Zeitpunkt der Einführung der kontaktreduzierenden Maßnahmen - aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie - angehalten hat.

Weltweit herrschte vor Beginn der COVID-19-Pandemie eine erhöhte Masernaktivität. In der WHO-Region Europa wurden im Jahr 2018 mehr als 80.000 Masernfälle und 72 Todesfälle verzeichnet. In den EU/EWR-Ländern wurden zwischen 01.11.2017 und 30.11.2018 insgesamt 12.790 Fälle bzw. 35 Todesfälle registriert (Stand: Jänner 2019, ECDC).

Es ist davon auszugehen, dass nach Ende der kontaktreduzierenden Maßnahmen die Masernzahlen wieder deutlich ansteigen werden. Es ist daher besonders wichtig den eigenen Impfstatus zu kontrollieren. Ein ausreichender Schutz besteht nach zwei schriftlich bestätigten Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz im Blut vorhanden ist. Fehlende Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, darum ist ein "überimpfen" nicht möglich. Der Impfstoff ist für alle Personen an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Impfung wie üblich bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde - unter Verwendung des Impfgutscheinheftes - durchgeführt werden.

Masern gehören zu den schwersten der sogenannten Kinderkrankheiten, denn sie haben eine hohe Komplikationsrate:

  • Jede Maserninfektion zieht eine Schwächung des Immunsystems für mehrere Jahre (zwei bis drei Jahre) nach sich. Es besteht dadurch ein anhaltend erhöhtes Risiko an anderen Infektionskrankheiten zu erkranken oder sogar zu sterben.
  • Bei 20 Prozent der Maserninfektionen kommt es zu Komplikationen, wie Bronchitis, Mittelohrentzündung und/oder Lungenentzündung.
  • Gehirnentzündungen (Enzephalitis) kommen in etwa ein bis zwei von 1000 Masernfällen vor. Sie führen in 20 bis 30 Prozent zu Dauerschäden, wie zum Beispiel Krampfanfällen, Schwerhörigkeit, körperlicher beziehungsweise geistiger Behinderung, Koma und sind in 25 Prozent tödlich.
  • Gefürchtete Spätfolge ist die SSPE (= subakute sklerosierende Panenzephalitis) bei einer von 1.700 bis 10.000 Erkrankten. Dabei kommt es etwa sechs bis acht Jahre nach der akuten Masernerkrankung zu fortschreitenden Hirnfunktionsstörungen, die immer tödlich enden. Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Hier erkrankt ein Kind von 600 Masernerkrankten an SSPE.
  • Schwere Komplikationen treten vor allem bei Kindern auf, die im ersten Lebensjahr erkranken! Bekanntermaßen kommt es auch im  Erwachsenenalter eher zu schweren Verläufen und Komplikationen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt und werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits vier Tage vor Auftreten des Ausschlags und hält bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags an. Das Masernvirus löst bereits bei kurzer Kontaktzeit (15 Minuten) bei nahezu allen ungeschützten Personen (ca. 95 Prozent) eine Infektion aus.

Ungeschützt sind Personen, die nicht durch Impfungen oder durch eine frühere Masernerkrankung immun sind. Im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person können ungeschützte Kontaktpersonen von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule, Hort, etc.) ausgeschlossen werden.

Bei Verdacht auf Masern (Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen, anderen grippeähnlichen Symptomen und Ausschlag) unbedingt die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus Vorher telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.

Impflücken:

Die Anzahl der geimpften Personen reicht nach wie vor nicht aus, um die Erkrankung in Österreich auszurotten. Um zu gewährleisten, dass Infektketten wirkungsvoll unterbrochen werden und auch jene Personen geschützt werden, die nicht geimpft werden können (zum Beispiel Säuglinge, ungeimpfte Schwangere und Personen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche), sind Durchimpfungsraten von 95 Prozent mit zwei Dosen nötig ("Herdenimmunität").

Die Masern-Durchimpfungsraten 2020 zeigen, dass immer noch rund 190.000 Personen der jungen Erwachsenen (19- bis 30-Jährige) eine zweite Impfdosis benötigen. Bei den im Jahr 2010 geborenen Kindern und auch bei Personen, die Mitte bis Ende der 1990er Jahre geboren wurden, sind fast 8 % nach wie vor komplett ungeimpft. Ebenfalls auffallend ist, dass die 1-Jährigen im Jahr 2020 deutlich schlechter geimpft sind als die 1-Jährigen im Jahr 2019. Hatten im Jahr 2019 bereits über 95 % dieser Kinder die erste Teilimpfung und 58 % die zweite Teilimpfung erhalten, liegt die Durchimpfungsrate der 1-Jährigen im Jahr 2020 nur bei 76 % für die erste Teilimpfung und bei 45 % für die zweite Teilimpfung.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen:

Impfreaktionen wie leichtes Fieber und Ausschlag können bei circa jedem zehnten Impfling auftreten, sind aber in der Regel harmlos und sehr viel schwächer ausgeprägt als bei der Wildvirusinfektion. Möchten Sie sich genauer zu diesem Thema informieren, lesen Sie bitte die Gebrauchsinformation unter "weiterführenden Informationen".

So kommen Sie zur Ihrer kostenfreien Masernschutzimpfung:

Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:

Für die Impfung der Säuglinge und Kleinkinder steht in Oberösterreich ein Impfgutscheinheft zur Verfügung, welches unter anderem auch die kostenlose MMR-Impfung aller Kinder ermöglicht. Das Impfgutscheinheft wird anlässlich der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von der betreuenden Ärztin, dem betreuenden Arzt oder von der geburtshilflichen Station ausgegeben und ist an die Person des Kindes durch einen Barcode gebunden. Die Impfungen der Säuglinge und Kleinkinder werden von Ärztinnen oder Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen oder Kinderärzten und an den Eltern-/Mutterberatungsstellen kostenlos durchgeführt. Um rechtzeitig geschützt zu sein, soll jedes Kind möglichst früh geimpft werden. Versäumte MMR-Impfungen können jedoch jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nachgeholt werden.

Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:

Bisher waren diese "Nachholimpfungen" für Personen über 15 Jahren nur an öffentlichen Impfstellen (nach vorheriger Terminvereinbarung) gratis erhältlich. Seit 24. April 2022 kann die Masernimpfung nun auch im niedergelassenen Bereich kostenfrei nachgeholt werden. Hierzu benötigen Sie einen MMR-Impfgutschein, den Sie von Ihrem Impfarzt oder Ihrer Impfärztin erhalten. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Apothekenabschnitt des Gutscheins, erhalten Sie den MMR-Impfstoff in Ihrer Apotheke und können die Impfung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin des Vertrauens kostenfrei durchführen lassen.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: