Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten

Gefördert werden Gemeinden und private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • Oö. Gemeinden als Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
  • Private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten

Was wird gefördert?

Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in diesen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

Förderung der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenzen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Einbringung eines Förderantrages ist das Vorliegen einer positiven Bedarfsprüfung durch die Bildungsdirektion Oberösterreich.

Das Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Abwicklung / Antragstellung

Förderungsansuchen bei der Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, unter Anschluss der für die Förderabwicklung erforderlichen Unterlagen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: