Informationen zur Prüfung über die Grundqualifikation

Informationen zur Grundqualifikationsprüfung

Personen, denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. Lenkerinnen und Lenker, denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, müssen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen, eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren.

Personen, die in Österreich den Hauptwohnsitz haben, müssen auch in Österreich die Grundqualifikationsprüfung ablegen. Jedoch besteht keine Verpflichtung, die Grundqualifikationsprüfung im Wohnsitzbundesland zu absolvieren. Das Bundesland kann frei gewählt werden!

Anmeldung zur Prüfung

  • Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich einzubringen.
  • Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte eines der unten abrufbaren Formulare (je nach Führerscheinklasse).
  • Die Anmeldung kann auch per Email oder Fax (Email-Adresse bzw. Faxnummer sh. Formular) erfolgen.
  • Zwar ist für die praktische Fahrprüfung keine gesonderte Ausbildung erforderlich, die Absolvierung von zusätzlichen Fahrstunden bei einer Fahrschule wird aber empfohlen.
  • Für die Beantwortung eventueller Fragen stehen wir unter der DW 12744 zur Verfügung.

 

Hinweise:

  • Der theoretische Teil der Grundqualifikationsprüfung wird in Oberösterreich an einem Tag absolviert. Wir ersuchen daher den gesamten Tag für die Prüfung freizuhalten.
  • Nach positiv abgelegter Prüfung wird sofort das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis. Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung eingetragene Code "95" beziehungsweise bei Busfahrern aus Drittstaaten der gesondert ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweis.
  • Bei nicht positiv absolvierter Prüfung, müssen nur die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist beträgt drei Wochen.

 

Folgende Unterlagen sind der Anmeldung anzuschließen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass
  • Meldebestätigung über den österreichischen Hauptwohnsitz
  • Bestätigung der Lenkberechtigung
  • Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • bei Drittstaatangehörigen zusätzlich Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein oder Aufenthaltstitel;
  • gegebenenfalls Nachweis/e über die abgelegte/n Prüfung/en bzw. die abgeschlossene Ausbildung, welche die im § 11 GWB (Details sh. Anmeldeformular Seite 2) genannten Sachgebiete ersetzen.

 

Die Prüfung über die Grundqualifikation setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen
  • einer Erörterung von Praxissituationen
  • einem mündlichen Prüfungsteil sowie
  • einer praktischen Fahrprüfung
    Hinweis: Es besteht die Möglichkeit die praktische Fahrprüfung gemeinsam mit der praktischen Führerscheinprüfung zu absolvieren (die Prüfungsfahrt verlängert sich dabei von 45 auf 90 Minuten). Wurde diese Variante nicht gewählt, ist eine weitere Prüfungsfahrt im Rahmen der Grundqualifikationsprüfung erforderlich. In diesem Fall hat der Kandidat das Fahrzeug selbst beizustellen und auch die Kosten hierfür selbst zu tragen!
     

Kosten

Als Kostenbeitrag zur Durchführung der Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 330 Euro zu entrichten.

Vorbereitung auf die Prüfung

Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil sowie für die Fragen für die Erörterung der Praxissituationen:

FAQ

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: