Jedem Motorradlenker sollte bewusst sein, dass im Wesentlichen nur sein eigener Körper seine "Knautschzone" bildet und defensives Fahren sowie das vorausschauende Ausgleichen möglicher Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer die beste Unfallprävention bildet.
Gleichzeitig darf nicht darauf vergessen werden, dass das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen (von Ausnahmen abgesehen) auf ungeregelten Kreuzungen verboten ist
(§ 16 Straßenverkehrsordnung 1960). Diese Bestimmung hat genau den Zweck, Unfälle auf diesen gefahrengeneigten Straßenstücken zu verhindern.
Motorradfahrer: Achtung bei unklaren Verkehrssituationen
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