Kontaktmöglichkeiten

Ob Sie Informationen suchen, Auskunft benötigen oder eine Anregung haben, wir sind für Ihr Anliegen da und beantworten gerne Ihre Fragen. Für ein persönliches Gespräch stehen wir nach vorangegangener Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Hinweis:
Haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten und möchten darauf Bezug nehmen, wenden Sie sich direkt an die im Briefkopf oder Hinweistext angegebene Dienststellen-Adresse. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Anliegens ersuchen wir Sie, die in unserem Schreiben ebenfalls im Briefkopf angeführte Geschäftszahl anzugeben.

 

Mit der elektronischen Zustellung können Sie behördliche Dokumente einfach und sicher rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch von unterwegs empfangen. Um alle behördlichen Briefsendungen zu erhalten, ist es notwendig, sich bei der elektronischen Zustellung anzumelden.

Das Amt der Oö. Landesregierung ist elektronisch mit der ERsB-Ordnungsnummer 9110010739201 erreichbar.

Das Land Oberösterreich ist elektronisch mit der ERsB-Ordnungsnummer 9110028062742 erreichbar.

Für den Elektronischen Rechtsverkehr – ERV verwenden Sie bitte folgende Anschriftcodes:

  • Amt der Oö. Landesregierung - Z014310
  • Land Oberösterreich - Z014329

Informationen zu rechtswirksamen Anbringen

Nachfolgende Informationen gelten

  • für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Amt der Oö. Landesregierung ist, sowie
  • mit Ausnahme des 2. Punktes "Rechtswirksames Einbringen", in den Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung sinngemäß, wobei anstelle von Behörden Dienststellen des Amtes der Oö. Landesregierung (z.B. Direktionen, Abteilungen) gemeint sind.

 

Postadresse:

Amt der Oö. Landesregierung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefaxnummer: (+43 (0) 732) 7720 – 211668

E-Mail-Adresse: post@ooe.gv.at

Elektronische Zustellung:
9110010739201 (ERsB-Ordnungsnummer) an „Amt der Oö. Landesregierung“

Elektronischer Rechtsverkehr: Z014310 (ERV-Anschriftcode)

Besondere Übermittlungsformen:

  • https://www.land-oberoesterreich.gv.at/formulare.htm
  • https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wirtschaftsportal.htm
  • Sonstige E-Gov-Formulare / offizielle Einbringungsmöglichkeiten

Anbringen (Eingaben), die über elektronische Zustelldienste nach § 30 Zustellgesetz an das Amt der Oö. Landesregierung gerichtet werden, werden in den Elektronischen Rechtsverkehr weitergeleitet und zugestellt. § 2 Abs. 2 und 3 bleibt davon unberührt.

Es werden – jeweils die gesetzlichen Feiertage ausgenommen – folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt (§ 13 Abs. 5 letzter Satz AVG; § 85 Abs. 3 BAO):

Montag 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr

davon abweichend gilt:

24. Dezember

keine Amtsstunden

31. Dezember
(sofern dieser nicht auf
einen Samstag oder Sonntag fällt)

07:30 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
24. Dezember kein Parteienverkehr

Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen können im Internet unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at erfolgen.

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