Fahrwerksänderungen

Genehmigung von Fahrwerksänderungen an zugelassenen Fahrzeugen

Termine für Änderungen am Fahrwerk (Tiefer- und Höherlegung) für in Oberösterreich zugelassenen Fahrzeugen können ausschließlich in Linz angeboten werden. 

Die Terminvereinbarung dazu ist nur telefonisch möglich.

Alternativ können auch Befundungen vom TÜV (technischer Überwachungs-Verein) Österreich, bzw. von einem der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für und Salzburg namhaft gemachten Ziviltechnikern oder einem technischen Büro durchgeführt werden. Diese erstellen ein Gutachten über den Umbau und eventuell weiteren Änderungen samt Kontrollblatt. Dadurch kann die Vorführung des Fahrzeuges bei der Landesprüfstelle entfallen und es ist daher keine Terminvereinbarung nötig.

Diese externen Gutachten werden anschließend vom Sachverständigen der Landesprüfstelle auf Plausibilität geprüft und genehmigt. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist nur bei Unschlüssigkeit erforderlich.

Wurde ein Gutachten von einem Ziviltechniker oder einem technischen Büro, welches nicht in der Liste der Ingenieurkonsulenten und Ingenieurbüros angeführt ist, ist das Fahrzeug zur Prüfung und Genehmigung in der Landesprüfstelle Linz vorzuführen. Vorzulegen sind das Gutachten und das Genehmigungsdokument (Typenschein, Datenauszug oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung).

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: