Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Dienstvertrag

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme einer/eines Vertragsbediensteten in den Dienst einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder einer Statutarstadt erfolgt grundsätzlich im Wege eines Dienstvertrages.

Voraussetzungen

Ein auf Grund des Ergebnisses eines Objektivierungsverfahrens geplantes Dienstverhältnis mit einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer Statutarstadt.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Dienstvertrag.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Dienstverträge zwischen Dienstgeberinnen/Dienstgebern und Bedienstesten sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssige Handlung" (Erbringung von Dienstleistungen) abgeschlossen werden, wobei im öffentlichen Dienst die Begründung des Dienstverhältnisses schriftlich erfolgt.

Ein Dienstvertrag hat jedenfalls Bestimmungen darüber zu enthalten:

  • In welchem Zeitpunkt das Dienstverhältnis beginnt.
  • Ob der Bedienstete für einen bestimmten Dienstort oder für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen wird.
  • Ob das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wird.
  • Für welche Beschäftigungsart der Bedienstete aufgenommen wird, welchem Entlohnungsschema und welcher Entlohnungsgruppe er demgemäß zugewiesen wird.
  • Ob die/der Bedienstete vollbeschäftigt oder teilzeitbeschäftigt ist.
  • Ob und für welche Person der Bedienstete zur Vertretung aufgenommen wird.

Die zu Grunde liegende rechtliche Norm und seine Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung auf das Dienstverhältnis anzuwenden sind.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021

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