Landesdienst – Besoldung und Entgelt

Allgemeine Informationen

Landesdienst – Besoldung und Entgelt

Voraussetzungen

Bedienstete bzw. Bediensteter nach dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993 oder dem Oö. Landesbeamtengesetz 1993

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Land Oberösterreich, Direktion Personal

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Beim Land Oberösterreich gibt es 2 verschiedene Entlohnungssysteme:

  • Besoldung alt
  • Besoldung neu

In Besoldung neu erfolgt die Besoldung nach Funktionslaufbahnen und Gehaltsstufen, nach der tatsächlichen Verwendung. Die Besoldung neu gilt für alle Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die ab dem 1. Juli 2001 ein Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich begründen oder die Option zur Besoldung Neu wirksam erklären. Von den 25 Funktionslaufbahnen (LD bzw. GD) stellt die LD 1 die höchste und die LD 25 die niedrigste dar. Innerhalb jeder Funktionslaufbahn gibt es 15 Gehaltsstufen. Die Höhe der Bezüge der einzelnen Funktionslaufbahnen ist gesetzlich geregelt. In der Einreihungsverordnung werden alle Verwendungen die im Landesdienst öfters vorkommen einer der 25 Funktionslaufbahnen standardisiert zugeordnet. Der Anspruch auf den Monatsbezug beginnt mit dem Tag des Dienstantritts und endet – sofern keine Sonderbestimmung Anwendung findet – mit dem Ausscheiden aus dem Dienststand (bei Beamtinnen und Beamten) bzw. der Beendigung des Dienstverhältnisses.

Der Monatsbezug wird für den Kalendermonat berechnet und grundsätzlich am 15. jedes Kalendermonats, wenn dieser Tag aber kein Arbeitstag ist am vorhergehenden Arbeitstag, für den laufenden Kalendermonat, spätestens aber am Ende des Dienstverhältnisses, ausbezahlt. Außer den Monatsbezügen gebührt dem (der) Bediensteten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50% des Monatsbezugs (als Äquivalent zum/zur Urlaubsentgelt und eine Weihnachtsremuneration). Den Bediensteten stehen ein Urlaubsentgelt und eine Weihnachtsremuneration ("13. und 14. Monatsgehalt") zu.

Ziele der Besoldung Neu:

  • All-inclusive-Gehälter (keine Zulagen, mit Ausnahme der Gehaltszulage oder gesetzlichen Nebengebühren z. B. Überstundenpauschale, Sonn- und Feiertagsvergütung, Gefahrenabgeltung, etc.);
  • Neuverteilung der Lebensverdienstsumme;
  • Karrieresprünge wirken sich finanziell unmittelbar aus;
  • gleiche Entlohnung für Beamte und Vertragsbedienstete.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021

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