Landesdienst – Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

Allgemeine Informationen

Landesdienst – Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

Voraussetzungen

Bedienstete bzw. Bediensteter nach dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Land Oberösterreich, Direktion Personal

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Dienstvertrag

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Die für die Einstellung vorgesehenen Personen werden grundsätzlich in ein vorerst befristetes Dienstverhältnis aufgenommen. Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten gilt dann als auf bestimmte Zeit eingegangen (befristetes Dienstverhältnis), wenn es

  • von vornherein auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder
  • auf eine kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist.

In der Regel kann es auf bestimmte Zeit nur einmal verlängert werden. Diese Verlängerung darf 6 Monate nicht überschreiten. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, so wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre (Verbot von Kettenarbeitsverträgen!).

Rechtsbehelfe

Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete)

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021

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