Jagdabgabe

Allgemeine Informationen

Für die Ausübung des Jagdrechtes ist in Oberösterreich eine Jagdabgabe zu entrichten.

Voraussetzungen

Für die Ausübung des Jagdrechtes in Eigenjagdgebieten und in weiteren Gebieten (die als Jagdanschluss oder als Jagdeinschluss festgestellt wurden) hat die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer des Eigenjagdgebietes (in einem genossenschaftlichen Jagdgebiet die Pächterin oder der Pächter des genossenschaftlichen Pachtrechts) ein Jagdabgabe in der Höhe von 30 % des Jagdwertes zu entrichten.

Fristen

Die Jagdabgabe ist für jedes Jagdjahr (1. April bis 31. März) zu entrichten.
 

Pachtverträge sowie ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge, die sich auf das laufende Jagdjahr beziehen, sind der Abgabenbehörde in Kopie bis 31. Mai des Jagdjahres vorzulegen. Soweit sich vertragliche Änderungen im Jagdjahr ergeben, sind diese in Kopie der Abgabenbehörde bis 31. Mai des folgenden Jagdjahres vorzulegen.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Finanzen

Landesabgabenstelle

Landhausplatz 1

4021 Linz

 

Telefon (+43 732) 77 20-113 01

Fax (+43 732) 77 20-21 50 19

E-Mail finD.post@ooe.gv.at

 

Verfahrensablauf

Die Jagdabgabe ist für jedes Jagdjahr (1. April bis 31. März) zu entrichten.

Pachtverträge sowie ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge, die sich auf das laufende Jagdjahr beziehen, sind der Abgabenbehörde in Kopie bis 31. Mai des Jagdjahres vorzulegen. Soweit sich vertragliche Änderungen im Jagdjahr ergeben, sind diese in Kopie der Abgabenbehörde bis 31. Mai des folgenden Jagdjahres vorzulegen.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Pachtverträge sowie Pirsch-, Abschuss- oder ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge;
Feststellungsbescheide

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

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