Landesdienst / Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Wohnbauförderungsbetrag

Allgemeine Informationen

Dienstnehmer und Dienstgeber haben gleichermaßen einen Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von 0,5 % der gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlage zu entrichten.

Voraussetzungen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Finanzen

Landesabgabenstelle

Landhausplatz 1

4021 Linz

 

Telefon (+43 732) 77 20-113 01

Fax (+43 732) 77 20-21 50 19

E-Mail finD.post@ooe.gv.at

Verfahrensablauf

Grundsätzlich sind die Beiträge des Dienstnehmers bei der Zahlung des Entgeltes von diesem einzubehalten. Der Dienstgeber haftet für die Einbehaltung dieser Beiträge. Soweit für die beitragspflichtigen Dienstnehmer Beiträge zu einer gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung zu leisten sind, sind ist der Wohnbauförderungsbetrag gemeinsam mit den Beiträgen zur Kranken- oder Pensionsversicherung von dem für die Einhebung zuständigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einzuheben.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

Logo: Homepage Your Europe

Feedback