Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – Bewusstseinsbildung (78-03) LE 2023-2027

Mit dieser Intervention wird die Bewusstseinsbildung (z. B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) insbesondere für folgende Zielgruppen unterstützt: die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Land- und Forstwirt:innen ...

Wer wird gefördert?

Anbieterförderung: Natürliche und juristische Personen (inkl. Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts), eingetragene Personengesellschaften, Personenvereinigungen, die den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder in der Ö-Cert Liste angeführtes gültiges Qualitätsmanagementsystem für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen.

Wie wird gefördert?

  

Zuschuss zu den förderfähigen Investitions-, Sach- und Personalkosten in folgendem Ausmaß:

  • 100 %, wenn die Projektinhalte in hohem öffentlichem Interesse liegen
  • 66 %, wenn die Projektinhalte nicht in hohem öffentlichem Interesse liegen

Abwicklung / Antragstellung

Förderanträge können ab 2024 nach veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten (Aufrufe) elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria auf „www.eama.at eingereicht werden. 

Die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen erfolgen fachbereichs- und themenspezifisch durch die zuständige Bewilligende Stelle und werden auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (Link siehe unten) veröffentlicht.

Bewilligende Stellen

Amt der Oö. Landesregierung: Für Projekte, die sich auf das Bundesland Oberösterreich und höchstens ein weiteres Bundesland erstrecken.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML): Für Projekte, die sich über mindestens drei Bundesländer erstrecken und Projekte mit bundesweiter Relevanz.

Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA, kann nur mit einer ID Austria erfolgen.

Auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (Link siehe unten) finden Sie u.a. folgende Informationen:

  • Antragstellung über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA
  • Fördermaßnahmen, maßnahmenspezifische Merkblätter und Unterlagen
  • Allgemeine Informationen: Rechtsgrundlagen, Informationsblätter
  • Handbuch und Erklär-Videos zur Nutzung der Digitalen Förderplattform (DFP)

Beantragung über die Digitale Förderplattform

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: