Nachfolgeberatung für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ein Nachfolgevorhaben planen und/oder eine Nachfolgerechtsberatung in Anspruch nehmen möchten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden und Beratungsbedarf in Zusammenhang mit einer Betriebsnachfolge oder Betriebsübergabe haben.

Was wird gefördert?

Förderbare Vorhaben sind externe Beratungskosten zur Betriebsnachfolge oder zur Betriebsübergabe (z.B. rechtliche, betriebswirtschaftliche Fragestellungen und/oder die Unternehmerpersönlichkeit betreffende Fragestellungen).

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.

Beilage

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: