Digital Starter 24

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ein Digitalisierungsvorhaben planen.

Wer wird gefördert?

Förderwerber:innen können ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) mit Firmensitz in Oberösterreich sein, die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind die Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, die zur Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten sollen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Abwicklung / Antragstellung

Wirtschaftskammer Oberösterreich

Service und Innovation

Hessenplatz 3

4020 Linz

Tel: 05/90909-3545

E-Mail: digitalstarter@wkooe.at

 

Link zur Antragsstellung:

https://foerderungen.wkooe.at/digitalstarter24

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details können aus der unten angeführten Richtlinie bzw. aus dem unten angeführten Programmdokument entnommen werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: